Technische Ideen, die neu sind und eine gewisse erfinderische Tätigkeit in sich bergen, können Sie sich über ein Gebrauchsmuster oder ein Patent schützen und anmelden lassen.
Bezeichnungen für Ihr Produkt, Bezeichnungen für Ihre Dienstleistung, Bezeichnungen für Ihr Geschäft, Ihren Betrieb, Ihr Unternehmen können anhand der Regelungen im Markengesetz Schutz erlangen.
Eine Produktgestaltung, das Aussehen Ihres Produkts, eine zweidimensionale oder dreidimensionale Form kann jeweils über den Designschutz zu Ihrem Recht werden.
Ob Patent, Gebrauchsmuster, Design oder Marke, Sie haben damit Verbietungsrechte an der Hand, die es Ihnen erlauben und Sie dazu berechtigen, andere von dem Gebrauch Ihrer Idee oder Ihres Kennzeichens abzuhalten.
Dazu regeln die entsprechenden Gesetze Ihre umfänglichen Rechte, beispielsweise einen Schadensersatzanspruch, ein Recht auf Unterlassung und Beseitigung der Verletzungsprodukte oder beispielsweise auch einen Auskunftsanspruch über die Verletzungsprodukte des jeweiligen Wettbewerbers.
Es sind dies aber nicht nur die einzelnen Verbietungsregelungen, die Ihnen durch die Schutzrechte entstehen. Sie schaffen mit der jeweiligen Anmeldung zum Schutzrecht (Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Design) auch Stand der Technik, der andere daran hindert, einen entsprechenden eigenen Schutz für sich aufbauen zu können.
Ein Patent oder Gebrauchsmuster können Sie mit Unterstützung eines Patentanwalts oder sogar selbst anmelden. Hierfür benötigen Sie eine Beschreibung Ihrer Erfindung, am besten ergänzt durch wenigstens ein Bild. Weiterhin sollten Patentansprüche angegeben werden, die den Schutzumfang festlegen.
Für die Formulierung der Patentansprüche ist es anzuraten, einen Patentanwalt mit einzubeziehen, da es hierbei auf jedes Wort ankommt. Diese Unterlagen werden dann beim DPMA eingereicht. Eine solche Patentanmeldung wird nach einer gewissen Zeit vom DPMA geprüft werden.
Führt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass Ihre Patentanmeldung neu und erfinderisch ist und weiteren gesetzlichen Bedingungen genügt, so erhalten Sie ein erteiltes Patent, welches Sie für Sich und Ihre Produkte nutzen können.
Angenommen, Sie sehen von einer Patentanmeldung ab, kann Sie ein Wettbewerber, der auf die gleiche Idee kam und ein Schutzrecht für sich geschaffen und angemeldet hat, daran hindern, Ihre Idee weiterhin einzusetzen.
Sie haben zwar in bestimmen Fällen ein Vorbenutzungsrecht, solange Sie mit Ihrer Idee zeitlich vor dem Wettbewerber mit deren Umsetzung begonnen haben, doch liegt die Beweislast hierzu bei Ihnen und auch die Anforderungen an ein Vorbenutzungsrecht sind sehr streng.
Zwar kosten die Schutzrechte entsprechend Geld, doch Sie bieten Ihnen wie in dem vorgenannten Fall auch ein eigenes Benutzungsrecht, insbesondere im Fall von Parallelentwicklungen.
Schutzrechte sind nicht günstig, doch darf man deren Tragweite nicht verkennen. Sie haben davon nicht nur kurzfristig was, sondern jahrelang. Und über die lange Laufzweit hinweg verteilen sich die anfänglichen Kosten entsprechend wieder. Denken Sie also langfristig, wenn Sie Produkte oder Diensleistungen auf den Markt bringen.
Die Patentkosten hängen hauptsächlich von der Anzahl der Länder ab, in denen Sie Schutz begehren. Beispielsweise ist ein europäisches Patent teurer als ein deutsches Patent. Auch kommen Übersetzungskosten bei ausländischen Patentanmeldungen hinzu. Um diese Kosten anfänglich jedoch zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit einer internationalen Anmeldung, die Sie selbstverständlich erstmal nur in deutscher Sprache einreichen können und die Ihnen zunächst einmal und nahezu weltweit einen Anspruch auf ein Patent einräumt.
Sprechen Sie uns an, Ihr Patentanwalt unterstützt Sie gerne bei der Auswahl aus der Vielzahl der Ihnen offen stehenden Möglichkeiten.